Verkaufsbedingungen

Mit der Unterzeichnung der Bestellung oder der Annahme der Lieferung oder der Rechnung erklärt der Käufer, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen zur Kenntnis genommen zu haben, und verpflichtet er sich zu deren Einhaltung.

Bei einem ausdrücklichen Vertrag wird davon ausgegangen, dass die Kunden die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen akzeptieren und auf die Anwendung ihrer eigenen allgemeinen Geschäftsbedingungen verzichten.

1. LIEFERUNG

Der Transport sämtlicher Waren erfolgt ausschließlich auf Risiko des Käufers, auch wenn es sich um einen Versand frei Haus handelt. Für jede Warenlieferung oder Erbringung von Dienstleistungen werden je nach Gewicht, Volumen, Entfernung und Versandart Versandkosten in Rechnung gestellt.

Von uns angegebene Liefertermine sind nicht bindend. Der Käufer kann ein Überschreiten dieser Fristen keinesfalls als Grund für eine Annullierung der Bestellung oder einen Anspruch auf Schadensersatz geltend machen.

2. ZUSAMMENSETZUNG DER PRODUKTE

Die Produkte entsprechen der in den Broschüren oder auf der Preisliste angegebenen Zusammensetzung. Die Rendapart N.V. wird dem Käufer die Zusammensetzung auf einfache Anfrage hin mitteilen.

3. EIGENTUMSVORBEHALT

Zwischen den Parteien wird ausdrücklich vereinbart, dass, abweichend von Artikel 1583 des belgischen Bürgerlichen Gesetzbuches, die Übertragung des Eigentums an den verkauften Waren nur nach vollständiger Zahlung des vereinbarten Preises in der Hauptsumme sowie etwaiger zusätzlicher Zinsen und Kosten erfolgen kann. Bei Nichtzahlung behalten wir uns das Recht vor, die Waren jederzeit zurückzuholen, ohne dass hierfür ein gerichtlicher Beschluss vorliegen muss

4. BEANSTANDUNGEN

Eine Beanstandung ist nur gültig, wenn sie uns innerhalb einer Frist von acht Tagen nach Erhalt der Waren in einem Einschreiben mitgeteilt wird.

Eine eventuelle Rücksendung der gelieferten Waren kann nur nach ausdrücklicher Zustimmung der Rendapart N.V. erfolgen, obgleich diese stets unter Vorbehalt sämtlicher Rechte seitens der Rendapart N.V. und ohne irgendeine nachteilige Anerkennung erfolgen wird.

In keinem Fall kann die Rendapart N.V. zu einem über den Rechnungsbetrag (ohne Mehrwertsteuer) der Lieferung, die Anlass für den Schadensersetz ist, hinausgehenden Schadensersatz verpflichtet werden.

5. ZAHLUNGSBEDINGUNGEN

Die Rechnungen sind an unsere Adresse in Aalst, Belgien, netto innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum zahlbar. Die Weigerung der Zahlung des gesamten Rechnungsbetrages oder eines Teils davon aufgrund eines vom Käufer eingeleiteten Rechtsstreits ist auch für einen nur begrenzten Zeitraum unzulässig.

Bei einer verspäteten Zahlung werden ab dem 31. Tag nach dem Rechnungsdatum ohne vorhergehende Mitteilung Zinsen in Höhe von 1 % pro Monat geschuldet. Darüber hinaus wird – ab demselben Datum – eine Sonderschadensersatzpauschale in Höhe von 20 % des gesamten Rechnungsbetrages mit einem Mindestbetrag von 50,00 Euro geschuldet.

Für die Berechnung der Zinsen wird jeder angefangene Monat als vollständiger Monat betrachtet.

6. VERRECHNUNG – AUFLÖSUNG

Was vorstehend im Zusammenhang mit einer verspäteten Zahlung bedungen wird, beinhaltet keinen Verzicht auf unser Recht, im Falle einer Nichtzahlung und nach unserem Ermessen die Annullierung des Verkaufs einschließlich Schadensersatz zu verlangen.

Dieser Schadensersatz wird 30 % des annullierten Verkaufs entsprechen, und zwar unbeschadet unseres Rechts darüber hinaus die Rückzahlung der Kosten zu verlangen, die wir aufwenden müssen, um die Waren zurück in unseren Besitz zu bringen und in ihren ursprünglichen Zustand zurückzuversetzen.

Wir behalten uns zudem das Recht vor, im Falle einer Nichtzahlung ohne irgendeine vorherige Inverzugsetzung den Vertrag als von Rechts wegen aufgelöst zu betrachten.

7. VERTRAG

Wenn der Vertrag zum Vorteil der Gesellschaft abgeschlossen wird, verpflichtet sich der Geschäftsführer gesamtschuldnerisch mit der Gesellschaft für alle sich aus dem vorliegenden Vertrag ergebenden Verpflichtungen. Der Geschäftsführer bestätigt hiermit, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen zur Kenntnis genommen zu haben.

8. GERICHTSSTAND

Zwischen den Parteien wird ausdrücklich vereinbart, dass jeder Rechtsstreit, der sich mittelbar oder unmittelbar aus dem Verkauf oder den Dienstleistungen ergeben kann, auf die diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen anwendbar sind, ausschließlich unter die Zuständigkeit der Gerichte, einschließlich des Richters im Verfahren auf Erlass einer einstweiligen Verfügung, des Gerichtsbezirks fällt, in dem sich der Gesellschaftssitz der Rendapart N.V. befindet, es sei denn, die Rendapart N.V. entscheidet in ihrer Eigenschaft als Klägerin selbst, das Verfahren bei einem beliebigen anderen Gericht anhängig zu machen. Dies gilt auch im Falle von Zwischenforderungen oder bei mehreren Beklagten.